Vermittler

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ticketvermittlung

1. Geltungsbereich, Begriffe, Rollen

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen der Universal Music GmbH, Mühlenstr. 25, 10243 Berlin („UMG“) und dem Nutzer/Ticketinteressenten („Kunde“) über die Vermittlung von Tickets für Veranstaltungen Dritter über die von UMG betriebenen Online-Shops („Plattform“). Die UMG vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde die UMG mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.

Diese AGB gelten nicht für den Erwerb sonstiger Waren oder Dienstleistungen (z. B. Merchandise, Ton-/Videoaufnahmen, Downloads, Bundles, Versicherungen).

1.2 Begriffe und Rollen

a) “Veranstalter“ ist der jeweilige Dritte, der die Veranstaltung durchführt und Vertragspartner des Kunden im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ist.
b) “Ticket“ ist die Zutrittsberechtigung zur Veranstaltung.
c) “Abwicklungsvertrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis zwischen UMG und dem Kunden über die technische und organisatorische Abwicklung der Ticketbestellung und Ticketbereitstellung.
d) “Veranstaltungsvertrag“ bezeichnet den Vertrag zwischen Veranstalter und Kunde über den Veranstaltungsbesuch (einschließlich Ticket).

1.3 Vermittlerstellung – keine Verkäuferrolle

UMG wird im Auftrag des jeweiligen Veranstalters tätig und vermittelt den Abschluss des Veranstaltungsvertrages zwischen Kunde und dem Veranstalter. Zwischen UMG und dem Kunden kommt daneben ein Abwicklungsvertrag über die technische und organisatorische Abwicklung der Ticketbestellung und Ticketbereitstellung zustande. UMG wird nicht Vertragspartnerin des Veranstaltungsvertrages, schuldet nicht die Durchführung der Veranstaltung und übernimmt keine Erfüllungs- oder Erfolgshaftung für Leistungen des Veranstalters.

1.4 Technische Dienstleister

UMG kann zur Bereitstellung und Abwicklung des Ticketkaufs (insbesondere Plattformbetrieb, Ticketbereitstellung und Kundenkommunikation) technische Dienstleister einsetzen; diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.

1.5 Bestellungen nur für Verbraucher

Der Erwerb von Tickets über die Plattform ist ausschließlich Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB vorbehalten. Mit Abgabe der Bestellung erklärt der Kunde, ausschließlich zu privaten Zwecken zu handeln.

2. Veranstalterbedingungen (Vorrang)

2.1 Vorrang der Veranstalter-AGB

Soweit der Veranstalter eigene Bedingungen („Veranstalter-AGB“) stellt, gelten diese für den Veranstaltungsvertrag vorrangig. UMG macht Veranstalter-AGB im Buchungsprozess zugänglich oder weist darauf hin, wo sie abrufbar sind.

2.2 Keine Prüfungspflicht von UMG

Angaben des Veranstalters, insbesondere zu Ort, Zeit, Programm, Künstlern, Einlassregeln, Sitz-/Stehplatzkategorien, Barrierefreiheit oder Sicherheitsmaßnahmen („Veranstalterinformationen“), stammen vom Veranstalter. UMG ist nicht verpflichtet und regelmäßig nicht in der Lage, diese vollständig zu prüfen.

3. Registrierung, Account, Missbrauchsschutz

3.1 Account

Soweit ein Kundenkonto angeboten wird, hat der Kunde Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor Zugriff Dritter zu schützen.

3.2 Sperrung

UMG kann Accounts vorübergehend sperren oder dauerhaft deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder erhebliche Verstöße gegen diese AGB bestehen (z. B. Umgehung von Kaufbeschränkungen, automatisierte Bestellprozesse/Bots, missbräuchliche Personalisierungsdaten).

4. Vermittlungsprozess und Vertragsschluss

4.1 Darstellung auf der Plattform

Die Darstellung von Veranstaltungen/Tickets auf der Plattform stellt kein verbindliches Angebot von UMG dar. Sie dient der Abgabe eines Angebots durch den Kunden gegenüber dem Veranstalter.

4.2 Angebot des Kunden / Annahme durch den Veranstalter

Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Veranstaltungsvertrages gegenüber dem Veranstalter ab.
Der Veranstaltungsvertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt regelmäßig durch elektronische Bestätigung (z. B. Bestellbestätigung) und kann durch UMG im Namen des Veranstalters übermittelt werden.

4.3 Aufschiebende Bedingung/Zahlung

Sofern im Bestellprozess vorgesehen, kann die Wirksamkeit des Veranstaltungsvertrages oder die Ticketbereitstellung von vollständigem Zahlungseingang bei uns abhängig sein.

4.4 Korrektur von Eingabefehlern

Der Kunde trägt Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben (Veranstaltung, Datum, Ticketanzahl, Versandart, Personalisierung). Eingaben sind vor Abschluss zu prüfen und zu korrigieren.

4.5 Mindestalter

Der Abschluss des Veranstalter-/Abwicklungsvertrags ist nur Volljährigen bzw. Geschäftsfähigen oder mit Zustimmung gesetzlicher Vertreter gestattet.

5. Kaufbeschränkungen

Der Veranstalter kann pro Kunde Höchstzahlen je Veranstaltung festlegen. Bei Überschreitung kann die Bestellung angepasst, storniert oder Tickets für den Einlass gesperrt werden, soweit rechtlich zulässig. Maßgeblich sind die im Bestellprozess mitgeteilten Regeln.

6. Preise, Gebühren, Zahlungsabwicklung (Inkasso)

6.1 Preisbestandteile

Der Ticketpreis wird vom Veranstalter festgelegt. Zusätzlich können Service-/Vermittlungsgebühren, Versandkosten (z. B. Hardtickets) oder Entgelte für bestimmte Zahlungsarten anfallen. Alle Preisbestandteile werden im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen.

6.2 Inkassotätigkeit von UMG

UMG kann – soweit im Bestellprozess vorgesehen – den Ticketpreis und ggf. weitere Preisbestandteile im Namen und für Rechnung des Veranstalters einziehen (Inkassovollmacht). Eine Zahlung an UMG wirkt insoweit schuldbefreiend gegenüber dem Veranstalter.

6.3 Zahlungsdienstleister / Abtretung

Soweit der Kunde Zahlungsdienstleister nutzt (z. B. Rechnungskauf/BNPL), gelten ergänzend deren Bedingungen. Forderungen können – soweit rechtlich zulässig – zur Zahlungsabwicklung an Zahlungsdienstleister abgetreten werden.

7. Ticketbereitstellung, Ticketformen, Reklamation

7.1 Ticketformen

Sofern nicht abweichend kommuniziert, erhält der Kunde automatisierte E-Mails (Bestellbestätigung und Ticketbereitstellung/Link). Die Ticketform richtet sich nach den vom Veranstalter vorgegebenen Einlassmodalitäten (Download, Print-at-Home, mobile Wallet etc.). Die Bestellbestätigung allein berechtigt nicht zum Zutritt.

7.2 Hardtickets

Sofern angeboten, kann der Kunde Hardtickets gegen Gebühr bestellen. Versand und Versandrisiken richten sich nach den im Bestellprozess genannten Bedingungen; maßgeblich bleibt der Veranstalter als Vertragspartner des Veranstaltungsvertrages.

7.3 Prüfpflicht / Beanstandungen

Der Kunde hat Tickets nach Zugang unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen (Anzahl, Veranstaltung, Datum, Ort, Preiskategorie, Personalisierung). Offensichtliche Fehler sind spätestens binnen fünf Werktagen nach Zugang mitzuteilen.

7.4 Weitergabe von Tickets

Die Zulässigkeit der Weitergabe, Übertragung oder des Weiterverkaufs von Tickets richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters, insbesondere nach dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Widerruf

Für den Veranstaltungsvertrag sowie den mit der Ticketbestellung verbundenen Abwicklungsvertrag besteht bei Freizeitveranstaltungen mit festem Termin gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

9. Gewährleistung / Mängel / Leistungsstörungen

9.1 Keine Gewährleistung von UMG für Veranstalterleistung

Gewährleistungs-, Minderungs-, Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche wegen Mängeln des Tickets oder der Veranstaltung (z. B. Absage, Verlegung, Programmänderung, Einlassverweigerung, Sichtbehinderung) richten sich ausschließlich gegen den Veranstalter, soweit gesetzlich zulässig.

9.2 Unterstützungsleistung durch UMG

UMG kann den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Kommunikation mit dem Veranstalter unterstützen (z. B. Weiterleitung von Anfragen). Ein Anspruch hierauf besteht nur, soweit dies ausdrücklich zugesagt wird.

9.3 Keine Gefahrtragung durch UMG

Gefahrübergang, Einlassrisiko und Durchführungsrisiko der Veranstaltung liegen im Verhältnis Kunde–Veranstalter. UMG übernimmt keine Risiko- oder Obhutspflichten für Tickets nach deren Bereitstellung, außer im Rahmen technischer Verfügbarkeit der Plattform (siehe Ziff. 10).

10. Verfügbarkeit der Plattform / technische Störungen

10.1 Plattformbetrieb

UMG schuldet im Rahmen des Abwicklungsvertrages eine übliche Verfügbarkeit der Plattform unter Berücksichtigung von Wartungsfenstern, Sicherheitsmaßnahmen und technischen Beschränkungen.

10.2 Ticketzugang bei Störungen

Bei technischen Störungen, die UMG zu vertreten hat und die die Ticketbereitstellung wesentlich beeinträchtigen, beschränkt sich die Pflicht von UMG auf die Wiederherstellung/Alternative Bereitstellung im Rahmen des Zumutbaren. UMG schuldet nicht die Durchführung der Veranstaltung.

11. Rückerstattungen

11.1 Grundsatz

Erstattungen (Ticketpreis, ggf. Gebühren) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe des Veranstalters und der Veranstalter-AGB. Anspruchsgegner ist der Veranstalter.

11.2 Abwicklung durch UMG

Falls UMG vom Veranstalter beauftragt wird, Rückerstattungen für ihn abzuwickeln, handelt UMG ausschließlich als Dienstleister/Erfüllungsgehilfe des Veranstalters. Ein eigener Rückzahlungsanspruch des Kunden gegen UMG entsteht dadurch nicht.

11.3 Zahlungsempfänger

Solche Erstattungen UMGs erfolgen regelmäßig nur an den ursprünglichen Käufer und über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, soweit nicht anders bestimmt.

11.4 Insolvenz Veranstalter

Im Insolvenzfall des Veranstalters kann UMG rechtlich gehindert sein, Erstattungen für ihn vorzunehmen; Ansprüche sind beim Veranstalter bzw. im Insolvenzverfahren geltend zu machen.

12. Haftung von UMG (Abwicklungsbezogen)

Die Haftung von UMG ist auf Pflichten aus dem Abwicklungsvertrag beschränkt; für die Veranstaltung selbst haftet ausschließlich der jeweilige Veranstalter.

12.1 Unbeschränkte Haftung

UMG haftet unbeschränkt nach gesetzlichen Vorschriften
(i) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
(ii) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
(iii) nach dem Produkthaftungsgesetz,
(iv) bei ausdrücklich übernommenen Garantien und
(v) bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.

12.2 Beschränkte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Abwicklungsvertrag (Kardinalpflichten) haftet UMG der Höhe nach begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Abwicklung der Ticketbestellung und Ticketbereitstellung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.3 Ausschluss im Übrigen / keine Erfüllungshaftung

Im Übrigen ist die Haftung von UMG für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Insbesondere haftet UMG nicht für Pflichtverletzungen des Veranstalters oder Dritter (z. B. Venue, Security, Ticketing-Provider), soweit UMG diese nicht im Rahmen eigener Abwicklungspflichten zu vertreten hat.

12.4 Keine Haftung für entgangene Aufwendungen

Reise-, Unterkunfts- und Folgekosten werden von UMG nicht ersetzt, soweit gesetzlich zulässig; etwaige Ansprüche sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

13. Pflichten des Kunden / Freistellung

Der Kunde hat im Bestellprozess wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Missbrauch zu unterlassen.
Soweit der Kunde schuldhaft Rechte Dritter verletzt oder durch missbräuchliches Verhalten Ansprüche gegen UMG auslöst, stellt er UMG von Ansprüchen Dritter einschließlich erforderlicher Rechtsverteidigungskosten frei.

14. Veranstaltungsbesuch / Hausrecht / Aufnahmen / Infektionsschutz

Für Zutritt, Hausordnung, Sicherheitskontrollen, Aufnahme- und Bildrechte sowie infektionsschutzrechtliche Maßnahmen gelten die Vorgaben des Veranstalters und der Spielstätte. UMG kann darüber informieren, ist aber nicht Regelsetzerin.

15. Datenschutz

UMG verarbeitet personenbezogene Daten zur Vermittlung und Abwicklung. Daten werden an den Veranstalter und Dienstleister übermittelt, soweit erforderlich. Details ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von UMG unter: https://www.universal-music.de/rechtliche-hinweise/datenschutz

16. Schlussbestimmungen für den Abwicklungsvertrag

16.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

16.2 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Zwingendes Verbraucherschutzrecht am ständigen Wohnort des Kunden bleibt unberührt.

16.3 Gerichtsstand

Gegenüber Unternehmern ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand; im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

16.4 Online-Streitbeilegung / Verbraucherstreitbeilegung

UMG ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16.5 Übertragung

UMG ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Abwicklungsvertrag auf Dritte zu übertragen, soweit hierdurch keine wesentlichen Nachteile für den Kunden entstehen.